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Sollen in einer Wohnungseigentumseinheit oder in mehreren Wohnungseigentumseinheiten die Fenster repariert werden, so ist dafür die Wohnungseigentümergemeinschaft zuständig und muss für die Reparaturarbeiten auch die Kosten tragen.
Amtsgericht Berlin Mitte, Urteil vom 09.06.2016
In einer Wohnungseigentümerversammlung ist ein Beschluss, der die Kosten für Heizstrom pauschaliert und einen pauschalen zu entrichtenden Geldbetrag für Heizstrom festsetzt, unzulässig und verstößt gegen die Heizkostenverordnung.
Amtsgericht Besigheim, Urteil vom 13.05.2016
Bei einer Wohnungseigentumseinheit gehören Balkone regelmäßig zum Sondereigentum.
Kammergericht Berlin, Urteil vom 08.11.2016
Der Verkäufer eines Grundstücks mit aufstehender Immobilie hat dem Käufer das Grundstück samt aufstehenden Gebäudeteil frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übertragen.
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 02.06.2016
Im Falle der Umänderung von Wohnungseigentum in Teileigentum oder umgekehrt, ändert sich der Zweck des Sondereigentums seinem Inhalt nach für alle Wohnungs- und Teileigentümer, sodass alle Wohnungs- bzw.
Oberlandesgericht München, Urteil vom 11.11.2016
Eine in einem Mietvertrag über Gewerberäume enthaltene sog.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.01.2017
Die für vergleichbare Sachen ortsübliche Miete, die der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung der Mietsache verlangen kann, wenn der Mieter diese nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgibt, ist bei beendeten Wohnraummietverträgen nicht nach Maßgabe der auf laufende Mietverhältnisse zugeschnittenen Regelung über Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, sondern anhand der bei Neuabschluss eines Mietvertrages über die Wohnung ortsüblichen Miete (Marktmiete) zu bestimmen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.01.2017
Der Leistungsort für die Pflicht des Leasingnehmers, den Leasinggegenstand bei Vertragsende zurückzugeben, folgt nicht schon - im Sinne einer Bringschuld - aus dieser Bestimmung, sondern richtet sich bei Fehlen einer (wirksamen) vertraglichen Festlegung nach der Auslegungsregel des BGB.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.01.2017
Die Kosten für die Erfüllung der bauordnungsrechtlichen Anforderungen an das Gemeinschaftseigentum haben die Wohnungseigentümer nach dem Verhältnis ihrer Miteigentumsanteile zu tragen; dies gilt daher auch für die Kosten der Ermittlung der erforderlichen Maßnahmen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.12.2016
Der Eigentümer einer Eigentumswohnung bedarf für Veränderungen und Arbeiten am Sondereigentum der Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft.
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.03.2016
 

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