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Das neue Kaufrecht seit 01.01.2022

Rechtsanwalt Kamen Gebauer klärt auf.

Mit der Gesetzesänderung hat die Bundesrepublik Deutschland die Warenkaufrichtlinie der EU umgesetzt, sodass seit dem 01.01.2022 das neue Gesetz auf die ab 01.01.2022 geschlossenen Kaufverträge Anwendung findet.

Vertragsrecht

Neues Kaufrecht seit 2022

Wer jetzt schläft, zahlt drauf!

Seit dem 01. Januar 2022 gelten beim Kaufrecht neue Spielregeln. Egal, ob Käufer oder Verkäufer – wer jetzt nicht aufpasst, zahlt am Ende drauf. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Änderungen, knallhart, verständlich und mit klarer Ansage, worauf Sie achten müssen!

1. Updatepflicht bei digitalen Produkten (§ 475b BGB)
Verkäufer aufgepasst: Wer Smartphones, Tablets, Smartwatches oder andere digitale Produkte verkauft, muss jetzt Updates bereitstellen. Das bedeutet konkret: Funktioniert die Ware aufgrund fehlender Updates nicht mehr richtig, kann der Kunde Gewährleistungsrechte geltend machen – Austausch, Nachbesserung oder Geld zurück. Kein Update, keine Ausrede – teuer für Verkäufer!

2. Neue Beweislast – Käufer jubeln, Verkäufer schwitzen (§ 477 BGB)
Bisher galt sechs Monate nach Kauf: Käufer mussten beweisen, dass die Ware von Anfang an mangelhaft war. Seit 2022 wurde diese Frist auf ein volles Jahr verlängert! Heißt konkret: Innerhalb der ersten zwölf Monate gilt automatisch, dass der Mangel schon beim Kauf bestand. Verkäufer müssen jetzt selbst beweisen, dass der Kunde schuld ist – andernfalls drohen Nachbesserung, Austausch oder Preisminderung. Harte Zeiten für Händler – Käufer profitieren!

3. Digitales Kaufrecht – endlich klare Regeln (§ 327 ff. BGB)
Zum ersten Mal gibt es klare Vorschriften für digitale Inhalte wie Apps, E-Books, Software und Streaming-Dienste. Wenn digitale Inhalte nicht wie versprochen funktionieren, haben Käufer jetzt eindeutige Rechte – schnelle Nachbesserung, sofortige Preisminderung oder Rücktritt vom Vertrag. Anbieter von digitalen Produkten können sich nicht mehr hinter schwammigen AGB verstecken!

4. Neuer Mangelbegriff – Schluss mit Ausreden (§ 434 BGB)
Die Anforderungen an die Qualität von Waren wurden deutlich verschärft: Waren müssen exakt die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen, und zwar ohne Wenn und Aber. Jetzt zählt, was der Käufer erwarten durfte – Werbeaussagen und Produktbeschreibungen werden wichtiger denn je. Funktioniert das Produkt nicht so wie angepriesen, schlägt das unmittelbar auf die Geldbörse des Verkäufers durch.

5. Verbraucherverträge – Änderungen bei Garantien (§ 479 BGB)
Garantieerklärungen müssen seit 2022 klar, verständlich und in dauerhafter Form (z. B. schriftlich oder elektronisch) übergeben werden. Wer hier als Verkäufer Fehler macht, riskiert Haftung, Fristenverlängerungen und unnötige Kosten. Vorsicht, Unklarheiten gehen zu Lasten des Verkäufers!

Fazit:
Die Kaufrechtsreform 2022 stärkt die Rechte der Verbraucher massiv. Verkäufer, die jetzt schlafen, verlieren Geld – Käufer, die ihre Rechte kennen, sparen und gewinnen. Lassen Sie sich nicht kalt erwischen und informieren Sie sich sofort über Ihre neuen Rechte und Pflichten!

Kennen Sie Ihre Rechte – bevor es teuer wird!

Darf ich den Mangel selbst beseitigen?

Die Selbstvornahme der Mängelbeseitigung im Kaufrecht

Neuerungen Kaufrecht 2022 – Darf ich den Mangel selbst beseitigen?

Kaufrecht 2022: Mangel selbst beseitigen und Kosten zurückfordern – geht das?

Eine zentrale Frage im neuen Kaufrecht (§§ 434 ff. BGB) lautet: Darf ich als Käufer einen Mangel selbst beheben und die Kosten dem Verkäufer in Rechnung stellen?

Grundsatz seit 2022: Erst Verkäufer auffordern!

Grundsätzlich gilt: Sie müssen dem Verkäufer zunächst die Möglichkeit zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Austausch) geben. Wer eigenmächtig handelt, riskiert, dass er die Kosten am Ende selbst tragen muss!

Ausnahmen nach neuem Kaufrecht (§ 439 Abs. 3 BGB):

Es gibt klare Situationen, in denen Sie sofort handeln und die Mängel selbst beheben dürfen:

  • Der Verkäufer verweigert die Reparatur eindeutig.
  • Die gesetzte Frist zur Nachbesserung wurde vom Verkäufer nicht eingehalten.
  • Eine dringende Reparatur ist notwendig (z. B. Heizungsausfall im Winter, Fahrzeug dringend erforderlich).

In diesen Fällen erlaubt das neue Kaufrecht ausdrücklich, dass Sie die Reparatur selbst durchführen lassen und anschließend dem Verkäufer die Rechnung präsentieren (§ 439 Abs. 3 BGB).

Wichtig: Dokumentieren Sie den Schaden, Ihre Fristsetzung sowie alle Schritte genau – sonst drohen Streitigkeiten und Geldverluste!

Praxistipp zur Sicherung Ihrer Ansprüche:

Setzen Sie dem Verkäufer immer schriftlich eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung und weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie nach Ablauf der Frist selbst tätig werden („Selbstvornahme“). So vermeiden Sie unnötige Kosten und sichern Ihre Rechte optimal ab.

Fazit auf einen Blick:

  • Erst: Verkäufer informieren und Frist setzen.
  • Nur ausnahmsweise: Selbst reparieren.
  • Immer: Kosten dokumentieren und vom Verkäufer zurückfordern.

Bleiben Sie informiert – so schützen Sie Ihr Geld effektiv!

Fall Wohnmobilrecht

Mängel am Wohnmobil

Spektakulärer Fall im Wohnmobilrecht – Wenn der Traum vom Camper zum Albtraum wird!

Ein nagelneues Wohnmobil für über 150.000 Euro – gekauft, bezahlt und bereit für den großen Traumurlaub quer durch Europa. Doch für Familie Müller (Name geändert) wurde der lang ersehnte Roadtrip zur Katastrophe:

Schon wenige Tage nach der Übergabe stellte sich heraus:
Das Luxus-Wohnmobil hatte erhebliche Mängel. Die Bordelektronik versagte ständig, die Heizung blieb kalt, und bereits bei der ersten Regennacht floss Wasser durch undichte Stellen ins Fahrzeuginnere. Statt idyllischer Sonnenuntergänge standen Werkstattbesuche auf dem Programm.

Händler verweigert Nacherfüllung – Familie Müller setzt sich zur Wehr

Familie Müller wandte sich zunächst freundlich an den Händler und verlangte sofortige Nachbesserung. Doch dieser vertröstete, verzögerte und weigerte sich, die notwendigen Reparaturen ordentlich durchzuführen. Mehrere Nachbesserungsversuche scheiterten; das Wohnmobil blieb nahezu unbrauchbar.

Rücktritt vom Kaufvertrag – Rechtsanwalt Gebauer greift durch

Nach zahlreichen fruchtlosen Versuchen entschied sich Familie Müller für professionelle Unterstützung: Rechtsanwalt Gebauer nahm sich des Falles an und erklärte konsequent und unmissverständlich den Rücktritt vom Kaufvertrag (§ 437 Nr. 2, § 323 BGB). Der Händler akzeptierte dennoch nicht und verweigerte hartnäckig die Rückzahlung des Kaufpreises. Die Sache ging vor Gericht.

Gericht bestätigt Gebauers Vorgehen – volle Kaufpreisrückerstattung!

Vor Gericht überzeugte Rechtsanwalt Gebauer eindrucksvoll:

  • Das Wohnmobil war eindeutig mangelhaft im Sinne des § 434 BGB.
  • Dem Händler wurden mehrfache Chancen zur Nachbesserung eingeräumt (§ 439 BGB), die dieser nicht nutzte.
  • Der Rücktritt war rechtlich korrekt (§§ 323 Abs. 1, 440 BGB).

Das Gericht folgte der Argumentation Gebauers vollständig und sprach Familie Müller den gesamten Kaufpreis zuzüglich Zinsen und sämtlicher Anwaltskosten zu.

Erfolg durch Erfahrung – Vertrauen zahlt sich aus!

Dieser spektakuläre Fall zeigt eindrucksvoll, wie wichtig es ist, frühzeitig und entschlossen die richtigen juristischen Schritte einzuleiten. Familie Müller erhielt durch das konsequente und fachkundige Vorgehen von Rechtsanwalt Gebauer ihr Geld vollständig zurück.

Haben auch Sie Ärger mit Ihrem Wohnmobil? Dann zögern Sie nicht – vertrauen Sie auf Kompetenz und Erfahrung. Rechtsanwalt Gebauer setzt Ihre Rechte entschlossen durch!

Die teuersten Fehler bei Wohnmobil-Mängeln – Das kann Sie Tausende kosten!

Rechtsanwalt Gebauer klärt auf

Wohnmobil gekauft und Mängel entdeckt? – Diese Fehler dürfen Sie 2024 auf keinen Fall machen!

Sie haben endlich Ihr Traum-Wohnmobil gekauft, doch plötzlich treten gravierende Mängel auf? Wer jetzt nicht richtig reagiert, riskiert viel Geld zu verlieren! Denn auch nach dem neuen Kaufvertragsrecht (seit 2022) machen Käufer immer wieder dieselben teuren Fehler.

Hier die häufigsten Fehler, die Sie unbedingt vermeiden sollten:

Fehler Nr. 1 – Keine klare schriftliche Mängelanzeige

Sie melden dem Händler den Mangel nicht sofort schriftlich und nachvollziehbar? Achtung – mündliche Reklamationen reichen nicht! Wer nicht beweisen kann, dass der Mangel angezeigt wurde, verliert wichtige Rechte und bares Geld.

Tipp: Immer schriftlich reklamieren – am besten mit Fotos und klarer Fehlerbeschreibung.

Fehler Nr. 2 – Verkäufer keine klare Frist zur Nachbesserung setzen

Sie bitten den Händler einfach um Reparatur, ohne eine klare Frist festzulegen? Ein teurer Fehler! Ohne Fristsetzung verliert man häufig das Recht auf Rücktritt oder Kostenübernahme bei Selbstreparatur.

Tipp: Setzen Sie immer eine konkrete Frist (z. B. 2 Wochen) und kündigen Sie weitere Schritte ausdrücklich an.

Fehler Nr. 3 – Eigenmächtige Reparatur ohne Einwilligung

Sie reparieren das Wohnmobil selbst oder lassen es reparieren, ohne zuvor dem Händler Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben? Vorsicht – hier bleiben Sie schnell auf hohen Kosten sitzen!

Tipp: Erst Nachbesserung einfordern. Nur im Ausnahmefall (z. B. Händler verweigert oder dringende Notwendigkeit) dürfen Sie eigenständig handeln und die Kosten ersetzt verlangen.

Fehler Nr. 4 – Zu lange auf Versprechungen des Händlers warten

Sie lassen sich vom Händler vertrösten und geben ihm zu viele Nachbesserungsversuche? Dadurch verlieren Sie wertvolle Zeit und am Ende vielleicht sogar Ihr Rücktrittsrecht.

Tipp: Nicht mehr als zwei Nachbesserungen akzeptieren. Danach unbedingt Rücktritt vom Kaufvertrag prüfen lassen!

Fehler Nr. 5 – Kein rechtzeitiger Gang zum Anwalt

Sie warten zu lange, bevor Sie einen Fachanwalt einschalten? Genau hier verlieren Verbraucher oft entscheidende Ansprüche, weil sie zu spät rechtlich beraten werden.

Tipp: Je früher Sie juristische Hilfe hinzuziehen, desto schneller und effektiver können Ihre Rechte gesichert und durchgesetzt werden.

Fazit:

Lassen Sie sich bei Wohnmobilmängeln nicht hinhalten – reagieren Sie sofort, klar und rechtssicher. Vermeiden Sie diese Fehler, um Ihre Ansprüche voll und ganz durchzusetzen!

Nutzen Sie die Erfahrung von Rechtsanwalt Gebauer – wir sorgen dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht!

 

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