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Rechtsanwalt für Küchen

Gewährleistung beim Küchenkauf – So schützen Sie sich vor teuren Fehlern!

Sie haben sich endlich den Traum von einer neuen Küche erfüllt – doch die Freude wird schnell zum Ärger, wenn plötzlich gravierende Mängel auftauchen. Von defekten Elektrogeräten, schlecht sitzenden Arbeitsplatten, fehlerhaften Schranktüren bis hin zu feuchten Stellen hinter den Einbaugeräten – die Liste möglicher Küchenmängel ist lang!

Gewährleistung Küche: Diese Rechte haben Sie wirklich!

Beim Küchenkauf steht Ihnen gesetzlich geregelte Gewährleistung zu. Kennen Sie Ihre Rechte?

  • Nachbesserung: Der Händler muss Ihre Küche reparieren oder mangelhafte Teile austauschen.
  • Minderung: Sie können den Kaufpreis reduzieren lassen, wenn die Mängel nicht vollständig behoben werden.
  • Rücktritt: Sind Mängel gravierend und nicht behebbar, haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
  • Schadensersatz: Lassen Sie sich nicht abspeisen – Sie haben Anspruch auf Ersatz entstandener Schäden.

Vorsicht: Neue Gewährleistungsvorschriften seit 2022!

Die Rechtslage zur Gewährleistung hat sich seit Januar 2022 verschärft – zu Ihren Gunsten. Gerade bei modernen Küchen mit smarten Geräten und digitalen Elementen gelten neue, strenge Regeln!

Lassen Sie Ihre Küche nicht zur Problemzone werden!

Sichern Sie sich professionelle Unterstützung – Rechtsanwalt Gebauer in Kamen steht entschlossen an Ihrer Seite, um Ihre Ansprüche kompromisslos durchzusetzen!

Handeln Sie jetzt und kontaktieren Sie uns!

Junge Frau in ihrer neuen Küche

Probleme mit Ihrer neuen Küche? So setzen Sie Ihre Rechte erfolgreich durch!

Sie haben Ihre Küche sorgfältig geplant und viel Geld investiert – doch statt Freude herrscht jetzt nur noch Ärger? Egal ob verspätete Lieferung, falsche Maße, fehlerhafter Aufbau oder defekte Geräte: Sie müssen das nicht akzeptieren!

Ihre Küche sollte ein echtes Highlight in Ihrem Zuhause sein, ob luxuriöse Designerküche oder platzsparende Single-Küche – Sie haben Anspruch auf eine mangelfreie Küche!

Diese Rechte haben Sie bei Küchenmängeln:

  • Mängelbeseitigung: Sie müssen sich nicht mit einer fehlerhaften Küche zufriedengeben – der Verkäufer ist verpflichtet, nachzubessern.
  • Minderung: Wenn nicht vollständig nachgebessert wird, können Sie den Kaufpreis reduzieren.
  • Rücktritt vom Vertrag: Sind die Probleme erheblich und werden nicht behoben, können Sie vom Vertrag zurücktreten.
  • Schadensersatz: Zusätzlich besteht Anspruch auf Schadensersatz, wenn Ihnen durch Mängel oder Verzögerungen Schäden entstehen.

Achtung: Neues Kaufrecht ab dem 01.01.2022!

Seit Januar 2022 gelten aufgrund der neuen EU-Warenkaufrichtlinie verschärfte Regelungen, die Ihre Rechte beim Küchenkauf deutlich stärken – besonders bei digitalen Elementen wie smarten Geräten und Steuerungen.

Handeln Sie jetzt entschlossen und beachten Sie unbedingt Fristen, um Ihre Gewährleistungsrechte vollständig zu sichern!

Geben Sie nicht klein bei – wir stehen Ihnen entschlossen und engagiert zur Seite!
Ihr Recht auf eine einwandfreie Küche liegt uns am Herzen.

Kontaktieren Sie uns jetzt und holen Sie sich professionelle Unterstützung!

Edle, hölzerne Küchenzeile

Gewährleistung

Gewährleistungsrecht bei Küchen – Kaufrecht oder Werkvertragsrecht?

Sie haben sich den Traum von einer neuen Küche erfüllt – doch statt kulinarischer Highlights und gemütlicher Abende erleben Sie nun Frust durch Mängel und Ärgernisse? Ob mangelhafte Geräte, fehlerhafte Montage oder Lieferprobleme: Lassen Sie sich Ihre Freude nicht nehmen und setzen Sie Ihre Gewährleistungsrechte entschlossen durch!

1. Kaufrecht oder Werkvertragsrecht – Was gilt wann?

Bei Küchenkäufen gilt:

  • Kaufrecht (§§ 433 ff. BGB): Wenn Sie eine fertige Küche gekauft haben und diese lediglich geliefert und aufgebaut wird.
  • Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB): Wenn die Küche individuell nach Ihren Wünschen geplant, angefertigt und eingebaut wird.

Die Abgrenzung ist entscheidend für Ihre Gewährleistungsrechte!

2. Gewährleistung beim Küchenkauf – Kaufrecht (§§ 433 ff. BGB)

Entdecken Sie nach dem Kauf Mängel, stehen Ihnen folgende Rechte nach § 437 BGB zu:

  • Nacherfüllung (§ 439 BGB): Der Verkäufer muss Mängel durch Reparatur oder Ersatzlieferung beseitigen.
  • Minderung (§ 441 BGB): Ist eine Reparatur nicht erfolgreich, können Sie den Kaufpreis mindern.
  • Rücktritt (§ 440, 323 BGB): Bei erheblichen Mängeln dürfen Sie vom Vertrag zurücktreten.
  • Schadensersatz (§ 437 Nr. 3, § 280 BGB): Bei Verschulden des Verkäufers können Sie zusätzlichen Schadensersatz verlangen.

Wichtige Neuerungen seit 01.01.2022:

  • Neuer Sachmangelbegriff (§ 434 BGB): Die Küche muss sowohl vertraglich vereinbarte als auch objektiv übliche Anforderungen erfüllen. Selbst kleine Abweichungen können einen Mangel begründen!
  • Digitale Elemente (§ 475b BGB): Bei Küchen mit smarten Geräten besteht eine Aktualisierungspflicht für digitale Elemente. Fehlerhafte Updates stellen Mängel dar!
  • Verlängerte Beweislastumkehr (§ 477 BGB): Im ersten Jahr (statt zuvor sechs Monaten) muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht von Anfang an vorhanden war.

3. Gewährleistung bei individuell geplanten Küchen – Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB)

Ist Ihre Küche individuell geplant, greift das Werkvertragsrecht mit folgenden Besonderheiten:

  • Abnahme (§ 640 BGB): Nach Fertigstellung und Montage müssen Sie die Küche abnehmen. Prüfen Sie gründlich, da Mängel bei Abnahme vorbehalten werden müssen!
  • Mängelbeseitigung (§ 634 Nr. 1, § 635 BGB): Sie haben Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder Neuherstellung.
  • Minderung (§ 638 BGB) und Rücktritt (§ 634 Nr. 3, § 636, § 323 BGB): Bei erfolgloser Nachbesserung sind Sie zur Minderung oder zum Rücktritt berechtigt.
  • Schadensersatz (§ 634 Nr. 4, § 280, § 281 BGB): Bei Verschulden des Küchenbauers erhalten Sie zusätzlich Schadensersatz.

4. Wichtige Fristen für Ihre Gewährleistungsrechte:

  • Kaufrecht (§ 438 BGB): Ihre Gewährleistungsrechte verjähren nach zwei Jahren ab Lieferung.
  • Werkvertragsrecht (§ 634a BGB): Die Frist beträgt fünf Jahre bei fest eingebauten Küchen (als Bauwerk betrachtet), sonst zwei Jahre.

5. Sofort handeln – Fristen sichern und Rechte durchsetzen!

Dokumentieren Sie Mängel sorgfältig, setzen Sie klare Fristen zur Mängelbeseitigung und scheuen Sie nicht davor zurück, rechtlichen Beistand zu holen.

Ihre Rechte – Unsere Stärke

Sie verdienen eine perfekte Küche. Lassen Sie sich nicht abwimmeln! Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Gewährleistungsrecht für Küchenkäufe und individuelle Küchenplanungen. Gemeinsam setzen wir Ihre Ansprüche engagiert und effektiv durch!

Kontaktieren Sie uns – wir kämpfen für Ihre Rechte und Ihre Traumküche!

Widerruf

Hier die gewünschte, spannende und seo-optimierte Darstellung des Widerrufsrechts beim Küchenkauf:

Widerrufsrecht beim Küchenkauf – Ihre Rechte kennen und clever nutzen!

Sie haben Ihre Traumküche gekauft, doch jetzt kommen Zweifel auf? Achtung: Beim Küchenkauf gilt grundsätzlich kein automatisches Widerrufsrecht! Ist der Vertrag erst einmal unterschrieben, kommen Sie nicht so einfach heraus.

Doch keine Sorge – es gibt entscheidende Ausnahmen:

  • Haustürgeschäft (§ 312 BGB):
    Haben Sie die Küche zu Hause, auf einer Messe oder außerhalb der Geschäftsräume des Händlers erworben? Dann können Sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen! Zögern Sie nicht und sichern Sie Ihre Rechte!

  • Fernabsatzgeschäft (§ 312c BGB):
    Online bestellt oder telefonisch gekauft? Bei einem Küchenkauf ohne direkten Kontakt im Ladengeschäft steht Ihnen ebenfalls ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Handeln Sie jetzt, bevor es zu spät ist!

  • Finanzierte Küche (§ 358 Abs. 2 BGB):
    Haben Sie eine Küche finanziert oder per Ratenzahlung gekauft? Hier bietet sich eine lukrative Chance: Widerrufen Sie den Darlehensvertrag, und der Küchenkauf wird automatisch rückabgewickelt. Perfekt, um Problemen frühzeitig aus dem Weg zu gehen!

Wichtig: Bei einem verbundenen Vertrag im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB (Leasing oder Darlehen) können Sie zwar den Küchenkauf nicht direkt widerrufen – doch der Trick: Widerrufen Sie einfach das Darlehen oder Leasing, und der Küchenkauf fällt automatisch weg.

Lassen Sie keine Zeit verstreichen – handeln Sie sofort und sichern Sie Ihre Rechte. Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe? Kontaktieren Sie uns – wir kämpfen für Ihre Interessen und sorgen dafür, dass Sie Ihr Geld nicht verlieren!

 

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