Fahrzeug gekauft – Ärger vorprogrammiert? Holen Sie sich jetzt Ihr Geld zurück!
Sie haben sich riesig auf Ihr neues Auto (Mercedes, BMW, Audi, Fiat, Citroën, Renault, Mustang, VW, Porsche, Ford, Opel, Jaguar, Range Rover etc.) oder Ihr heiß ersehntes Motorrad (Honda, Yamaha, KTM, BMW, Harley-Davidson, Kawasaki, Aprilia, Ducati, Moto Guzzi etc.) gefreut? Doch jetzt sind Sie enttäuscht und stocksauer:
Ihr Traumfahrzeug hat Mängel – und der Händler stellt sich quer!
Sie versuchen, mit dem Verkäufer zu verhandeln, doch statt Lösungen gibt es nur Ausreden, Verzögerungen und Schweigen. Lassen Sie sich nicht länger hinhalten – handeln Sie jetzt!
Achtung: Seit 01.01.2022 gilt neues Kaufrecht – Ihr großer Vorteil!
Die EU-Warenkaufrichtlinie (WKRL) zwingt Händler dazu, strengere Vorgaben einzuhalten. Der Deutsche Bundestag hat daraufhin das „Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“ erlassen. Dieses Gesetz stärkt Ihre Rechte enorm, gerade wenn Ihr Fahrzeug digitale Komponenten enthält (Navigationssystem, Software-Updates, elektronische Steuerungen etc.).
Schluss mit Händler-Tricksereien – holen Sie sich, was Ihnen zusteht!
Ob Reparatur, Ersatzlieferung, Kaufpreisminderung oder Rücktritt – Ihre Rechte sind klar geregelt und stärker denn je. Machen Sie jetzt Nägel mit Köpfen und sichern Sie sich professionelle Unterstützung.
Rechtsanwalt Gebauer in Kamen kämpft kompromisslos für Ihre Ansprüche – schnell, effektiv und konsequent.
Lassen Sie nicht den Händler gewinnen, sondern sorgen Sie dafür, dass Sie am Ende zufrieden fahren!

Fahrzeugmängel beim Autokauf – Fristen einhalten & Gewährleistungsrechte konsequent durchsetzen!
Beim Autokauf oder Motorradkauf gilt: Verpassen Sie keine wichtigen Fristen! Ob Reparatur, Minderung, Schadensersatz oder Rücktritt – Ihre Gewährleistungsrechte sind Ihr stärkstes Werkzeug gegen mangelhafte Fahrzeuge. Je schneller Sie handeln, desto sicherer setzen Sie Ihre Ansprüche durch!
Ihre Rechte auf einen Blick:
- Mängelbeseitigung: Der Händler muss nachbessern!
- Kaufpreisminderung: Reduzieren Sie den Kaufpreis bei bleibenden Mängeln!
- Rücktritt: Holen Sie Ihr Geld zurück, wenn Reparaturen scheitern!
- Schadensersatz: Fordern Sie Ersatz für zusätzliche Kosten und Unannehmlichkeiten!
Keine Angst vor dem Verkäufer – Machen Sie Ihre Ansprüche geltend!
Zögern Sie nicht, Ihr Recht kompromisslos durchzusetzen. Sie haben einen Anspruch auf ein einwandfreies Fahrzeug – der Händler muss liefern!
Kompetente Unterstützung vom Rechtsanwalt für Fahrzeugrecht in Kamen
Rechtsanwalt Gebauer in Kamen vertritt Ihre Interessen effektiv und konsequent!
Wir sorgen dafür, dass Sie nicht länger auf Ihren Kosten sitzenbleiben und helfen Ihnen, Ihr Recht gegenüber dem Verkäufer durchzusetzen.
Kontaktieren Sie uns jetzt – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Kaufvertrag Motorrad
Kaufvertrag beim Fahrzeugkauf – So sichern Sie Ihre Rechte beim Autokauf und Motorradkauf!
Ohne grundlegende Kenntnis der gesetzlichen Regelungen bleiben Sie beim Fahrzeugkauf schnell auf der Strecke. Die wichtigste Vorschrift, die Sie kennen müssen, ist der § 433 BGB – Ihre zentrale Rechtsgrundlage für Kaufverträge rund um Autos und Motorräder.
Was regelt § 433 BGB beim Kaufvertrag?
Laut § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB ist der Verkäufer verpflichtet, Ihnen das Fahrzeug zu übergeben und Ihnen Eigentum daran zu verschaffen. Noch entscheidender ist jedoch § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB: Die Sache – ob Pkw oder Motorrad – darf keinerlei Sach- oder Rechtsmängel haben, sie muss absolut einwandfrei sein!
Achtung beim Fahrzeugkauf: Diese Pflichten haben Sie als Käufer!
Aber auch Sie als Käufer haben Verpflichtungen, die in § 433 Abs. 2 BGB geregelt sind:
- Zahlung des vereinbarten Kaufpreises
- Abnahme des gekauften Fahrzeugs
Warum ist § 433 BGB für Sie so wichtig?
Weist Ihr Fahrzeug Mängel auf oder verweigert der Verkäufer die Übergabe, ist der Kaufvertrag verletzt – und Sie können entschlossen dagegen vorgehen. Ohne Kenntnis der gesetzlichen Grundlage verpassen Sie jedoch möglicherweise wichtige Chancen, Ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen.
Keine Chance für Händler-Tricks – Setzen Sie Ihre Rechte durch!
Beim Autokauf und Motorradkauf gilt: Das Gesetz steht auf Ihrer Seite. Lassen Sie sich nicht mit mangelhaften Fahrzeugen abspeisen!
Rechtsanwalt Gebauer in Kamen ist Ihr perfekter Partner für Kaufrecht bei Fahrzeugen – wir helfen Ihnen, Ihre Rechte aus § 433 BGB konsequent durchzusetzen. Kontaktieren Sie uns jetzt und sichern Sie Ihre Ansprüche!
Was ist Gewährleistung?
Gewährleistung beim Motorradkauf – Mängel erkennen, Rechte kennen und erfolgreich durchsetzen!
Endlich haben Sie Ihr Traummotorrad gekauft – Harley-Davidson, BMW, Ducati, KTM oder Yamaha – doch plötzlich zeigt die Maschine Mängel! Ärgerlich, frustrierend und teuer! Doch hier kommt die gute Nachricht: Sie sind durch das Gewährleistungsrecht stark geschützt – nutzen Sie Ihre Rechte konsequent!
Gewährleistung beim Motorrad – das steht Ihnen zu (§ 437 BGB):
Bei Mängeln an Ihrem Motorrad stehen Ihnen entscheidende Rechte zu:
- Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzlieferung)
- Rücktritt vom Kaufvertrag
- Kaufpreisminderung
- Schadensersatz oder Aufwendungsersatz
Doch Achtung: Seit dem 01.01.2022 gelten neue, verbraucherfreundliche Regelungen!
Neu und wichtig: Der Sachmangelbegriff nach § 434 BGB – jetzt noch stärker geschützt!
Seit 2022 ist klar: Ein Motorrad ist nicht nur mangelhaft, wenn es vom Kaufvertrag abweicht (subjektiver Mangel, § 434 Abs. 2 BGB), sondern auch, wenn es nicht den üblichen Erwartungen entspricht (objektiver Mangel, § 434 Abs. 3 BGB).
Beispiel: Wird ein junges gebrauchtes Motorrad verkauft, das „ein paar Kratzer“ haben darf, liegt trotzdem ein Mangel vor – denn üblich sind solche Schäden bei jungen Maschinen nicht!
Strenge neue Regeln für Händler: § 476 Abs. 1 BGB
Will der Verkäufer ein Motorrad mit Abweichungen vom üblichen Standard verkaufen, muss er:
- Sie vor dem Kauf schriftlich (in einem separaten Dokument!) darauf hinweisen.
- Diese Abweichung nochmals deutlich im Kaufvertrag hervorheben.
Wichtig für Sie: Fehlerhafte Montageanleitungen und Bedienungshinweise gelten nun ebenfalls als Sachmangel!
Digitale Updates verpflichtend! (§§ 475 b, 475 c BGB)
Motorräder sind oft voll digitalisiert – Navigation, Software, Tempomat. Jetzt ist der Händler verpflichtet:
- Sie als Verbraucher regelmäßig auf notwendige Software-Updates hinzuweisen.
- Diese Updates zeitnah durchzuführen – Fehler hierbei führen ebenfalls zu einem Sachmangel!
Achtung: Verkürzte Verjährungsfristen für Gebrauchtmotorräder (§ 476 Abs. 2 Satz 1 BGB)
Bei gebrauchten Motorrädern darf der Händler die Gewährleistung auf ein Jahr verkürzen – ABER:
- Dies ist nur möglich, wenn er Sie vorher ausdrücklich (in separatem Dokument) darauf hinweist und diese Verkürzung deutlich im Kaufvertrag hervorhebt.
- Nur eine Klausel in den AGB oder allein im Kaufvertrag reicht NICHT!
Verbraucherfreundlich: Verlängerte Beweislastumkehr (§ 477 BGB)
Die Beweislastumkehr – also, dass der Händler beweisen muss, dass das Motorrad bei Übergabe mangelfrei war – verlängert sich von sechs Monaten auf volle 12 Monate! Bei digitalen Elementen sind es sogar zwei Jahre!
Nacherfüllung – Schritt eins bei jedem Mangel!
Ist Ihr Motorrad mangelhaft, müssen Sie zuerst vom Händler die Nacherfüllung verlangen. Erst wenn der Verkäufer diesen Schritt verweigert oder scheitert, können Sie zurücktreten, mindern oder Schadensersatz verlangen.
Rücktritt vom Kaufvertrag – jetzt einfacher möglich (§ 475 d Abs. 1 BGB)
Neu: In bestimmten Fällen müssen Sie nicht einmal mehr eine Frist setzen, sondern können sofort vom Kaufvertrag zurücktreten:
- Wenn eine angemessene Zeit nach Mangelanzeige vergangen ist (Einzelfall-abhängig – im Zweifel lieber Frist setzen!)
- Wenn der Händler die Nacherfüllung verweigert, verzögert, nur gegen Zahlung oder nur mit erheblichen Unannehmlichkeiten anbietet.
- Wenn offensichtlich ist, dass der Händler nicht ordnungsgemäß nacherfüllen wird.
Im Zweifel gilt jedoch: Setzen Sie immer eine Nachfrist – so gehen Sie sicher!
Ihre Rechte konsequent durchsetzen – Professionelle Hilfe beim Motorradkauf!
Motorradhändler ziehen alle Register, um sich vor Gewährleistungsansprüchen zu drücken. Lassen Sie sich das nicht gefallen!
Rechtsanwalt Gebauer in Kamen vertritt Ihre Interessen energisch, erfahren und erfolgreich!
Nutzen Sie Ihr Recht und kontaktieren Sie uns jetzt – Ihre Chancen stehen besser denn je!
Wie kann ich vom Vertrag zurück treten?
Motorrad zurückgeben bei Mängeln – So treten Sie vom Kaufvertrag zurück!
Ihr Motorrad ist mangelhaft und der Händler reagiert nicht zufriedenstellend? Dann können Sie das Motorrad zurückgeben und vom Kaufvertrag zurücktreten!
Doch Vorsicht: Sie müssen bestimmte Voraussetzungen unbedingt erfüllen:
Voraussetzungen für den Rücktritt vom Kaufvertrag:
- Wirksamer Kaufvertrag
- Sachmangel liegt vor (§ 434 BGB)
- Angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt (Nachbesserung oder Ersatzlieferung)
- Frist erfolglos abgelaufen
- Rücktritt nicht ausgeschlossen (§§ 323 Abs. 5 Satz 2, 323 Abs. 6 BGB)
- Klare Rücktrittserklärung an den Verkäufer (schriftlich empfohlen!)
Neues Recht seit 01.01.2022 – Vorsicht!
Durch § 475 d Abs. 1 Ziffer 1 BGB (neues Recht seit 2022) müssen Sie in bestimmten Fällen keine Nachfrist mehr setzen:
- Wenn der Verkäufer eine Nachbesserung verweigert,
- erheblich verzögert oder
- diese nur gegen zusätzliche Kosten oder erhebliche Unannehmlichkeiten durchführt.
Ist dies offensichtlich, dürfen Sie direkt zurücktreten – doch im Zweifel empfehlen wir dringend, trotzdem eine Nachfrist zu setzen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein!
Lassen Sie sich nicht vertrösten – setzen Sie Ihr Recht durch!
Reagieren Sie schnell und konsequent! Rechtsanwalt Gebauer in Kamen unterstützt Sie kompetent bei der Rückgabe Ihres mangelhaften Motorrads.
Kontaktieren Sie uns jetzt!