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LG Berlin zur Eigenbedarfskündigung

Wann fällt der Eigenbedarf weg? Im vorliegenden Fall kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis mit ihren Mietern, weil sie aus beruflichen Gründen nach Berlin ziehen und deswegen die vermietete Wohnung selbst nutzen wollte.

Noch vor Ablauf der Kündigungsfrist erlitt sie jedoch einen Arbeitsunfall, wodurch der Umzug auf absehbare Zeit unmöglich wurde. Dennoch klagte sie auf Räumung und Herausgabe der Wohnung, nachdem ihre Mieter sich weigerten auszuziehen.

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass eine auf Eigenbedarfskündigung gestützte Räumungsklage bei Wegfall des Nutzungswunschs vor Ablauf der Kündigungsfrist rechtsmissbräuchlich sei. Der ursprüngliche Kündigungsgrund sei schließlich weggefallen.
 
LG Berlin, Urteil LG Berlin 67 S 9/18 vom 29.01.2019
Normen: § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB
[bns]
 

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