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Direkte Kündigung bei verweigerter Instandsetzung

Weigert sich der Mieter, eine notwendige Instandsetzung zu dulden, darf der Mieter den Mietvertrag auch ohne vorherige Duldungsklage kündigen.

Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter den Mietvertrag kündigen darf, wenn sich der Mieter weigert, notwendige Instandsetzungsarbeiten an der Wohnung zu dulden und dem Vermieter oder den von ihm beauftragten Handwerkern den Zutritt verweigert. Im Gegensatz zu den Vorinstanzen kam der Bundesgerichtshof dabei zu dem Ergebnis, dass der Vermieter nicht erst die Einzelheiten der Duldungspflicht in einem Rechtsstreit klären lassen muss. Im Einzelfall ist auch eine sofortige fristlose Kündigung zulässig.

Eine Kündigung halten die Richter nicht erst dann für gerechtfertigt, wenn der Mieter einen gerichtlichen Duldungstitel missachtet oder ein querulatorisches Verhalten zeigt. Eine solche schematische Betrachtung, wie sie noch das Landgericht vorgenommen hat, lässt außer Acht, dass Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen für die Erhaltung des Mietobjekts und seines wirtschaftlichen Werts von wesentlicher Bedeutung sein können, so dass ein erhebliches wirtschaftliches Interesse des Vermieters an der alsbaldigen Durchführung derartiger Maßnahmen bestehen kann.

 
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