E-Mail 02307/ 282896 Anfahrt Kanzlei

Unzulässigkeit eines Teilurteils bei einer Vorschussklage und dem Begehren auf Ersatz weiterer Mängelbeseitigungskosten

Der Erlass eines Teilurteils über einen Vorschussanspruch in Höhe der für die Beseitigung von Schallschutzmängeln erforderlichen Kosten ist unzulässig, wenn der Besteller daneben einen auf dieselben Mängel gestützten, auf Ersatz eines Mietausfalls sowie auf Ersatz vorgerichtlicher Sachverständigenkosten gerichteten Schadensersatzanspruch geltend macht, über den nicht zugleich entschieden wird.


Grundsätzlich ist der Erlass eines Teilurteils unzulässig, wenn aufgrund der Entscheidung über den Teil des Anspruchs die Gefahr besteht, dass es bei der Entscheidung über den noch anhängigen Streitgegenstand im Schlussurteil zu einander widersprechenden Entscheidungen kommt, weil die Urteile von gemeinsamen Vorfragen abhängen.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH VII ZR 24 12 vom 21.08.2014
Normen: ZPO § 301
[bns]
 

Footerlogo Anwalt Gebauer

Robert-Koch-Str. 58
59174 Kamen-Methler

Telefon: 02307/ 282896
Fax: 02307/ 282897

info@fachanwalt-gebauer.de
www.fachanwalt-gebauer.de

AUSGEZEICHNET.ORG