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Bemessung der Beschwer nach dem Wertverlust eines Grundstücks infolge Überbau

Wird die durch einen Überbau verursachte Beeinträchtigung eines Grundstücks nicht konkret angegeben, insbesondere inwieweit eine Grundstücksbeeinträchtigung durch die überbauten Teile eingetreten ist, so ist der einfache Wertverlust, den das Grundstück durch den Überbau erlitten hat, für die Beschwer des Beeinträchtigten maßgeblich.

Der Wertverlust bemisst sich nach dem Wert der überbauten Fläche und den dadurch eingetretenen Beeinträchtigungen bei der Nutzung des nicht überbauten Grundstückteils.

In dem Rechtsstreit überbaute ein Nachbar 2m² des nachbarlichen Grundstücks, welches einen maximalen Bodenwert von 300,-Euro/m² hatte, infolge einer durchgeführten Wärmedämmung an seinem Haus. Da der Kläger keine besonderen Wertminderungen des Grundstücks aufzeigen konnte, nahm das Gericht eine Beschwer von 600 Euro an.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH V ZB 250 10 vom 19.05.2011
Normen: BGB § 912; ZPO § 3
[bns]
 

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